Kellerabteil im Mehrfamilienhaus räumen: Was Mieter und Eigentümer dürfen
Veröffentlicht am 10.10.2026
Ein Kellerabteil wirkt oft wie ein Ort ohne klare Regeln: zu klein, um ernsthaft Ordnung zu halten, zu wichtig, um ihn zu ignorieren. Sobald ein Mieter auszieht, ein Eigentümer verkauft oder eine Eigentümergemeinschaft den Gemeinschaftskeller neu organisieren will, stellt sich dieselbe Frage: Wer darf hier eigentlich was wegräumen? Gerade weil ein Kellerabteil selten im Alltag beachtet wird, sammelt sich dort oft jahrelang Hausrat, der am Ende niemand mehr zuordnen kann.
Dieser Ratgeber erklärt, welche Rechte und Pflichten Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer beim Räumen eines Kellerabteils im Mehrfamilienhaus haben, wie eine Räumung praktisch abläuft und worauf Sie bei Entsorgung und Kosten achten sollten. Entrümpelung-Gurus erbringt selbst keine Räumungs- oder Entsorgungsleistungen, sondern vermittelt bei Bedarf an passende Fachbetriebe in Ihrer Region.
Wem gehört das Kellerabteil rechtlich
Ein Kellerabteil ist fast nie ein eigenständiges Objekt, sondern Teil eines größeren Rechtsverhältnisses. Bei Mietwohnungen zählt das Abteil zur Mietsache, wenn es im Mietvertrag als Nebenraum aufgeführt ist. Fehlt diese Erwähnung, lohnt sich ein Blick in den Vertrag und gegebenenfalls eine Rückfrage beim Vermieter, denn ohne vertragliche Zuordnung ist nicht automatisch klar, wer Zugriffsrecht hat.
Bei Eigentumswohnungen ist die Teilungserklärung entscheidend. Sie legt fest, ob ein Kellerabteil im Sondereigentum oder im Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht steht. Dieser Unterschied bestimmt später, ob Sie allein über das Abteil entscheiden dürfen oder ob ein Beschluss der Eigentümerversammlung nötig ist, etwa wenn ein gemeinschaftlicher Kellerflur oder ein Fahrradkeller neu geordnet werden soll.
Kellerabteil des Mieters: Räumung bei Auszug
Zieht ein Mieter aus, gehört das Kellerabteil zur Rückgabepflicht der Mietsache. Der Mieter muss es in der Regel leer und besenrein übergeben, so wie er es bei Einzug übernommen hat, sofern der Mietvertrag nichts anderes regelt. Wer vor dem Auszug noch Zeit hat, sollte das Abteil frühzeitig sichten, statt alles auf den letzten Tag zu verschieben.
Praktisch bewährt sich eine einfache Sortierung: Was wird mitgenommen, was wird verkauft oder verschenkt, was landet im Sperrmüll oder am Wertstoffhof. Details zur vollständigen Wohnungsübergabe, inklusive Fristen und Dokumentation gegenüber dem Vermieter, finden Sie ausführlich auf wohnungsaufloesung-gurus.de. Dieser Ratgeber konzentriert sich bewusst auf den Keller als einzelnen Teilbereich.
Wenn das Abteil nach dem Auszug noch voll ist
Vermieter dürfen ein Kellerabteil nicht einfach eigenmächtig räumen, nur weil ein Mieter ausgezogen ist und Gegenstände zurückgelassen hat. Das gilt als Besitzstörung, solange nicht klar ist, dass der frühere Mieter auf sein Eigentum verzichtet hat. Üblich ist eine schriftliche Fristsetzung mit der Aufforderung, die Sachen abzuholen, verbunden mit dem Hinweis, dass nach Ablauf der Frist anderweitig verfahren wird.
Ist der frühere Mieter nicht erreichbar oder reagiert nicht, bewegen sich Vermieter in einem rechtlich sensiblen Bereich. Wie lange eine Wartefrist angemessen ist und welche Schritte danach zulässig sind, hängt vom Einzelfall ab und ist keine pauschale Frage, die sich ohne rechtliche Beratung beantworten lässt. Bei größerem Streitwert oder unklarer Eigentumslage ist eine anwaltliche Einschätzung sinnvoller als eigenmächtiges Handeln.
Eigentümer und WEG: Gemeinschaftskeller und Sondernutzung
Eigentümer, die ein eigenes Kellerabteil im Sondereigentum besitzen, können darüber frei verfügen und es jederzeit räumen lassen. Anders sieht es bei Flächen aus, die der gesamten Eigentümergemeinschaft gehören, etwa Kellerflure, Technikräume oder gemeinschaftlich genutzte Abstellflächen. Hier entscheidet nicht der einzelne Eigentümer, sondern die Eigentümerversammlung per Beschluss.
Das betrifft besonders Situationen, in denen über Jahre Gegenstände im Flur oder in ungenutzten Nischen abgestellt wurden, ohne dass jemand klar zugeordnet werden kann. Eine Verwaltung kann in solchen Fällen zur Räumung auffordern, sollte aber im eigenen Interesse dokumentieren, wer informiert wurde und welche Frist gesetzt war, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Ablauf einer Kellerräumung Schritt für Schritt
Unabhängig davon, ob Mieter, Vermieter oder Eigentümer räumen: Der praktische Ablauf folgt meist demselben Muster.
- Bestand sichten und grob sortieren nach behalten, verschenken, verkaufen, entsorgen
- Platz im Treppenhaus oder vor dem Haus für Zwischenlagerung klären, besonders bei engen Kellerzugängen
- Sperrmüll, Elektroschrott und Sondermüll getrennt vorsortieren
- Bei größeren Mengen oder schwerem Hausrat einen Entrümpelungsdienst anfragen und mehrere Angebote vergleichen
- Abteil nach der Räumung besenrein übergeben beziehungsweise dokumentieren
Gerade bei engen Kellertreppen und niedrigen Durchgängen unterschätzen viele den Aufwand. Ein Sofa oder ein alter Schrank, der einmal hinuntergetragen wurde, lässt sich oft nur in Einzelteilen wieder hinaufbringen. Das sollte bei der Zeitplanung berücksichtigt werden, besonders wenn ein fester Übergabetermin ansteht.
Entsorgung und Schadstoffe im Keller
Was in den Hausmüll, in den Sperrmüll oder zum Wertstoffhof darf, regelt jede Kommune unterschiedlich. Pauschale Angaben helfen hier wenig, verlässlich ist nur die Auskunft der örtlichen Abfallwirtschaft oder des beauftragten Entsorgungsbetriebs. Das gilt besonders für Mengen, die über den normalen Sperrmüll hinausgehen.
In älteren Kellern finden sich häufig Farbreste, Lösungsmittel, Altöl oder alte Batterien. Solche Stoffe gehören nicht in den regulären Müll, sondern müssen als Sondermüll separat entsorgt werden. Besondere Vorsicht gilt bei Verdacht auf Asbest, etwa bei älteren Dämmmaterialien, Bodenbelägen oder Rohrummantelungen: Entfernen Sie solche Materialien nicht selbst. Wenden Sie sich an einen Fachbetrieb oder die zuständige Kommune, um das weitere Vorgehen klären zu lassen.
Kosten für eine Kellerräumung
Die Kosten für eine professionelle Kellerentrümpelung hängen von mehreren Faktoren ab: Größe des Abteils, Menge und Gewicht des Hausrats, Zugänglichkeit des Kellers und ob Schadstoffe gesondert entsorgt werden müssen. Je nach diesen Faktoren bewegen sich marktübliche Preise für ein einzelnes Kellerabteil grob zwischen niedrigen Hundert-Euro-Beträgen und deutlich mehr bei sehr vollen oder schwer zugänglichen Räumen. Verlässliche Zahlen liefert aber nur ein konkretes Angebot vor Ort, da Pauschalpreise ohne Besichtigung kaum aussagekräftig sind.
Wer mehrere Angebote einholt, erkennt schneller, ob ein Preis im üblichen Rahmen liegt. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein steuerlicher Abzug nach Paragraf 35a Einkommensteuergesetz infrage kommen. Ob das im Einzelfall zutrifft, lässt sich nur durch eine steuerliche Beratung klären, ein pauschaler Anspruch besteht nicht.
Wenn der Keller stark vermüllt ist
Manche Kellerabteile sind über Jahre so vollgestellt, dass eine normale Räumung nicht mehr ausreicht. Das kann unterschiedliche Gründe haben und sagt nichts über die betroffene Person aus. Entscheidend ist, dass niemand allein zurechtkommen muss, wenn die Situation überfordert.
Spezialisierte Entrümpelungsbetriebe sind auf solche Fälle eingestellt und gehen entsprechend behutsam vor. Zusätzlich helfen der sozialpsychiatrische Dienst vor Ort sowie unabhängige Beratungsstellen, wenn die Ursachen über die reine Raumfrage hinausgehen. Ein Anruf dort kostet nichts und bleibt vertraulich.
Sonderfälle: Todesfall oder Heimeinzug
Muss ein Kellerabteil im Rahmen eines Todesfalls oder beim Einzug eines Angehörigen in ein Pflegeheim geräumt werden, geht es meist um die gesamte Wohnung, nicht nur um den Keller. Umfassende Informationen zu diesem Thema, einschließlich rechtlicher und organisatorischer Aspekte, finden Sie auf haushaltsauflösung-gurus.de.
Fazit
Ein Kellerabteil im Mehrfamilienhaus zu räumen, ist selten nur eine praktische Aufgabe, sondern berührt schnell Fragen von Eigentum, Mietrecht und Teilungserklärung. Klären Sie vorab, wem das Abteil zuzuordnen ist und welche Fristen gelten, bevor Sie oder ein Vermieter Gegenstände entsorgen. Bei größeren Mengen, schwerem Zugang oder unklaren Eigentumsverhältnissen lohnt sich eine unverbindliche Anfrage bei spezialisierten Anbietern, um mehrere Angebote zu vergleichen und die Räumung sachgerecht abzuwickeln.